Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des JDAV der Sektion Überlingen

1. Teilnahmeberechtigung

Bei Veranstaltungen (Ausfahrten, Touren und Kurse) des JDAV der Sektion Überlingen sind grundsätzlich alle Kinder und Jugendlichen im in der Ausschreibung genannten Alter willkommen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer DAV-Sektion, wobei Mitglieder der DAV-Sektion Überlingen Vorrang haben.

2. Allgemeine Teilnahmebedingungen

  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Haftung ist gemäß § 6.4 der Sektionssatzung begrenzt.
  • Die Leistungsfähigkeit und der Gesundheitszustand der Teilnehmenden müssen den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird.
  • Die Veranstaltungsleitung kann Teilnehmende im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn diese den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder einer verpflichtenden Vorbesprechung fernbleiben und sich nicht aus wichtigem Grund entschuldigt haben.
  • Auf Kinder- und Jugendveranstaltungen gilt das Jugendschutzgesetz (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinder-und-jugendschutz), insbesondere in Bezug auf Alkohol, Zigaretten und Drogen. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung, wobei alle dadurch entstehenden Kosten (einschließlich Veranstaltungs- oder Transportkosten) von den Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigten zu tragen sind.
  • Teilnehmende sind verpflichtet, die Veranstaltungsleitung über gesundheitliche Probleme (z. B. Allergien, Verletzungen, Diabetes) zu informieren, die den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnten.
  • Wer durch eigenes Verschulden von der Veranstaltung ausgeschlossen wird, trägt sämtliche daraus entstehenden Folgekosten selbst. Eine Fehleinschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises.

3. Anmeldung und Teilnahmevergabe

  • Die Veranstaltungen werden auf der Homepage veröffentlicht.
  • Die Anmeldung erfolgt gemäß der Ausschreibung, wobei Mitglieder der DAV-Sektion Überlingen Vorrang haben. Die Entscheidung über die Teilnahme trifft die Veranstaltungsleitung.
  • Die Anmeldung erfolgt online oder per E-Mail unter Angabe folgender Informationen:
    • Name
    • Mitgliedsnummer
    • Telefonnummer
    • Adresse
    • Notfallkontakt
    • Relevante gesundheitliche Hinweise (siehe Punkt 2)
  • Die Plätze werden in der Regel nach Reihenfolge der Anmeldung vergeben, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
  • Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.
  • Falls eine Veranstaltung überbucht ist, kann auf Wunsch eine Eintragung auf die Warteliste erfolgen. Frei werdende Plätze werden nach Erreichbarkeit der Interessenten vergeben.

4. Kosten und Rückerstattung

  • Die Anmeldung wird verbindlich, sobald der Teilnehmerbeitrag an die Veranstaltungsleitung gezahlt wurde.
  • Bei Absagen nach Ablauf der Anmeldefrist wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet und Teilnehmende tragen eventuell anfallende Stornierungskosten. Dies trifft nicht zu, sofern kein Schaden entsteht und der freiwerdende Platz durch eine Person von der Warteliste nachbesetzt werden kann.
  • Kein Anspruch auf Erstattung besteht bei:
    • Nichtantritt der Veranstaltung
    • Vorzeitiger Abreise
    • Verspäteter Anreise
    • Ausschluss durch die Veranstaltungsleitung nach Veranstaltungsbeginn
  • Der Teilnahmebeitrag umfasst, sofern nicht anders angegeben, keine persönlichen Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Liftgebühren etc.

5. Absage und Abbruch von Veranstaltungen

  • Die Sektion Überlingen kann eine Veranstaltung auch kurzfristig absagen, wenn:
    • Die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
    • Sicherheitsgründe oder ungünstige Witterungsbedingungen dies erfordern,
    • Die Veranstaltungsleitung ausfällt und kein Ersatz gestellt werden kann.
  • In diesen Fällen werden geleistete Vorauszahlungen vollständig erstattet, nicht jedoch individuell gebuchte Leistungen (z. B. Stornokosten für die Anreise oder Reiserücktrittsversicherungen).
  • Ein Wechsel der Veranstaltungsleitung oder notwendige Änderungen des Veranstaltungsziels berechtigen nicht zum Rücktritt oder zur Erstattung der Teilnehmerbeitrag.
  • Wird eine Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder anderen besonderen Anlässen abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.

6. Erhöhtes Risiko im Gebirge

  • Berg- und Klettersport sind mit erhöhten Risiken verbunden (z. B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden). Auch bei umsichtiger Betreuung kann dieses Restrisiko nicht vollständig ausgeschlossen werden.
  • Die Veranstaltungsleitungen sind in der Regel vom DAV ausgebildete Fachübungsleiter:innen, jedoch keine staatlich geprüften Berg- und Skiführer:innen.
  • Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft im Rahmen der Ausübung des Alpinsports, unabhängig ob privat oder bei Veranstaltungen, Versicherungsschutz (Alpiner Sicherheits-Service (ASS)). Informationen sowie weitere, abschließbare Versicherungen finden sich auf der Homepage des DAV:
    https://www.alpenverein.de/verband/services/versicherungen-im-dav
  • Jeder Unfall oder Schaden ist möglichst unverzüglich zu melden, auch wenn dieser erst im Nachhinein ersichtlich wird.

7. Fahrtkosten und Fahrgemeinschaften

  • Soweit nicht anders angegeben, werden Fahrten zu den Veranstaltungen durch privat organisierte Fahrgemeinschaften durchgeführt.
  • Zur Verrechnung untereinander wird eine Kilometerpauschale von 0,30 € pro Kilometer empfohlen.
  • Bei Fahrten mit dem Vereinsbus, bei denen die Veranstaltungsleitung als Fahrer:in fungiert, werden die Kosten über den Teilnehmerbeitrag auf die Teilnehmenden umgelegt.
  • Die Sektion Überlingen hat eine Pkw-Kaskoversicherung mit einer Eigenbeteiligung von 150 € pro Schadensfall abgeschlossen. Diese deckt Fahrten mit Privatfahrzeugen für offizielle Sektionstouren ab, jedoch keine privat organisierten Veranstaltungen. Der/die Fahrer:in muss Mitglied der Sektion sein. Sofern eine Teilkaskoversicherung für das Fahrzeug besteht, ist diese vorrangig. Zusätzlich wurde eine Rabattverlustzusatzversicherung abgeschlossen, die im Falle von Haftpflichtschäden den Verlust des Schadenfreiheitsrabattes ausgleicht.

8. Ausrüstung

  • Die in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Ausrüstung ist zwingend mitzuführen.
  • Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

9. Anweisungen der Veranstaltungsleitung

  • Die Gruppe muss während der gesamten Veranstaltung in Ruf- und Sichtweite zusammenbleiben.
  • Wer sich ohne Zustimmung der Veranstaltungsleitung vorsätzlich von der Gruppe entfernt, scheidet automatisch aus der Veranstaltung aus.
  • Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt, Teilnehmende auszuschließen, wenn:
    • Die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert oder gefährdet wird,
    • Anweisungen der Veranstaltungsleitung oder von Gruppenleiter:innen nicht befolgt werden,

DAV Sektion Überlingen. Stand 02/2025.