
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hüttenordnung des Bergheim Au der Sektion Überlingen des DAV e.V. in Argenzipfel 36, A-6883 Au
- Reservierungen
Die Reservierung erfolgt über das Hüttenreservierungssystem Hut-Reservation. Gruppen von mehr als 10 Personen können in der Wintersaison nur nach vorheriger Rücksprache mit der Hüttenverwaltung buchen. Die Reservierung wird erst verbindlich, wenn sie durch die Hüttenverwaltung bestätigt und vom Gast innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt dieser Bestätigung nochmals rückbestätigt wurde.
1.1. Stornoregelung:
a) Bei Rücktritt bis 14 Tage vor dem Anreisetag: kostenfrei
b) Bei Rücktritt <14 Tage vor dem Anreisetag und Nichtantritt: Zahlung des vollen Übernachtungspreises
c) Gruppen (Schulklassen und Exklusivbuchungen) bis 21 Tage vor dem Anreisetag: kostenfrei; bei Rücktritt <21 Tage vor dem Anreisetag und Nichtantritt: Zahlung des vollen Übernachtungspreises
d) Dem Gast bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass durch die Stornierung kein oder ein geringerer Mietausfall entstanden ist.
- 2. Meldepflicht
Jeder Nächtigungsgast muss sich nach Erhalt der Reservierungsbestätigung in die Meldeliste (wird mit der Reservierungsbestätigung zugeschickt) der Gemeinde Au eintragen und diese fristgerecht an die Hüttenverwaltung zurücksenden. Dadurch ist die Meldepflicht laut Taxordnung der Gemeinde Au erfüllt.
- 3. Zustimmung Gastdaten-Weitergabe an Feratel-CardSystem
Ab drei Übernachtungen zwischen 1. Mai und 31. Oktober bekommst Du die Gäste-Card Bregenzerwald & Großes Walsertal. Mit ihr fährst Du kostenfrei mit Bergbahnen, Bussen und besuchst Freibäder. Du bekommst die Gäste-Card vorab per E-Mail. Wenn Du nicht wünschst, dass wir Deine/Eure Daten (Name, Geburtsdatum, Emailadresse) an das CardSystem weitergeben und Du auf die Gäste-Card verzichtest, bitten wir um Deine Nachricht.
2. Hygienische Auflagen
Für alle Schlafplätze ist die Verwendung von selbst mitgebrachtem Laken, Kopfkissen, -bezug und Schlafsack verpflichtend vorgeschrieben.
3. Nächtigungstarife
3.1. Nächtigungspreise
Die Buchung erfolgt über das Hüttenreservierungssystem HUT-Reservation, Preise pro Person/Nacht | ||
DAV-Mitglieder | Nichtmitglieder | |
Kinder bis 6 Jahre | – € | – € |
Jugendliche 6-17 Jahre* | 7,00 € | 19,00 € |
Erwachsene ab 18 Jahren* (**) | 12,00 € | 24,00 € |
* zzgl. Tourismusabgabe pro Person ab 14 Jahren und Übernachtung: 2,50 €
(**) Den Jugendtarif erhalten ebenso Jugendleiter*innen und Jugendführer*innen bei Vorlage ihres Jugendleiter*innen-/Jugendführer*innen-Ausweises mit gültiger Jahresmarke.
Ermäßigungen erhalten nur Mitglieder und Gleichgestellte unter Vorlage eines gültigen Mitgliederausweises bzw. Trainer-/Jugendleiterausweis. Eine Überbelegung rechtfertigt keine Tarifminderung.
Gruppenangebote:
Die Buchung erfolgt über das Hütten-reservierungssystem HUT-Reservation | Pro Person / Nacht |
Schulklassen incl. Begleitperson | 12,00 € |
Exklusiv: | Preis/Nacht |
Gesamtes Bergheim: max. 67 Personen | 805,00 € |
Bergheim 1. Etage = 34 Plätze | 410,00 € |
Bergheim 2. Etage = 32 Plätze | 385,00 € |
3.2. Kostenlose Übernachtungen:
Kostenlos aufgenommen werden Angehörige der Bergrettungsdienste im Einsatz; Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung gemäß Behindertenausweis; Tourenführerinnen, Ausbilderinnen, Fachübungsleiterinnen, Jugendführerinnen; JugendleiterInnen und Familiengruppenleiterinnen des DAV, ÖAV und AVS, wenn Sie sich als solche ausweisen können und in ihrer Funktion mit einer Gruppe von mindestens fünf Personen unterwegs sind (5 plus 1)
3.3. Exklusivbuchung:
Die Exklusivbuchung beinhaltet, dass in der Sommersaison alle 67 Plätze, im Winter 65 Plätze, durch die buchende Gruppe belegt werden können und keine weiteren Gäste in diesem Bereich Schlafplätze buchen können. Der Privatbereich ist hiervon ausgenommen. Dieser ist jederzeit vom Hüttenwart oder anderen von der Hüttenverwaltung entsandten Personen nutzbar. Diese Personen können auch die Küche uneingeschränkt nutzen.
3.4. Zahlungsziel bei Rechnungen:
Rechnungen werden per E-Mail versendet. Das Zahlungsziel nach der Rechnungsstellung beträgt 14 Tage nach Rechnungserhalt. Wird die Zahlung einer Rechnung schriftlich angemahnt, werden bei der zweiten Mahnung Mahngebühren in Höhe von 10€ fällig.
4. Verpflegung
Das Bergheim Au ist eine Selbstversorgerhaus. Es stehen Kühlmöglichkeiten, Herd, Kochgeschirr und Geschirr zur Verfügung. Alle mitgebrachten Lebensmittel müssen wieder mitgenommen werden.
4.1. Korkgeld
Das Konsumieren von selbst mitgebrachten Kaltgetränken (mit/ohne Alkohol) ist nicht gestattet. Bei Selbstversorgung mit eigenen Kaltgetränken trotz Angebot des Bergheimes wird ein Korkgeld von 5€ pro Person und Übernachtung erhoben. Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
4.2. Getränkeverkauf
Getränkeentnahmen sind in der Sommersaison in die ausliegende Liste einzutragen. Die Bezahlung erfolgt beim Hüttenwart am Tag der Abreise. Im Winter sind die Getränke vor der allgemeinen Hüttenruhe um 22:00 Uhr beim Hüttenwart zu bezahlen.
5. Erste-Hilfe-Material
Im Bergheim Au steht Erste-Hilfe-Material im notwendigen Umfang zur Verfügung. Siehe Raum- und Evakuierungsplan.
6. Verhalten im Bergheim und seinem Umfeld
6.1. Parken
Bitte bildet Fahrgemeinschaften oder reist öffentlich an. Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen vor und neben dem Bergheim Au gestattet, siehe Schild. Die öffentliche Straße und die Feuerwehrzufahrt müssen frei bleiben. Reisebussen ist die Zufahrt nicht möglich. Schneeketten müssen im Winter mitgeführt werden.
Sollte die Gemeinde Au wegen Parkverstößen durch PKWs oder Reisebusse, die den Gästen des Bergheims zuzuordnen sind, gegen das Bergheim Au eine Geldbuße verhängen, ist diese vom Verursacher zu tragen.
6.2. Rücksichtnahme
Das Bergheim befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohngebäuden! Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich im Bergheim und seinem Umkreis so rücksichtsvoll zu verhalten, dass sie bzw. er andere Personen, Gäste und Nachbarn nicht stört.
6.3. Reinigung und Abfallentsorgung
Das Bergheim und sein Umfeld sind sauber zu halten.
Bei Abreise muss das Bergheim Au besenrein hinterlassen werden. Bei Exklusivbuchung ist die Küche nass zu reinigen. Abfälle sind in den dazu vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Es gilt die Pflicht zur Mülltrennung.
6.4. Hüttenruhe
Generell soll von 22:00 bis 6:00 Uhr in der Hütte Ruhe herrschen. Die Hüttenverwaltung kann aber im Einvernehmen mit allen anwesenden Gästen den Beginn der Hüttenruhe auch zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch ab 24:00 Uhr festsetzen.
FrühaufsteherInnen müssen sich so verhalten, dass sie die Hüttenruhe nicht stören.
6.5. Musizieren und Konzerte
Das Spielen von Musikinstrumenten ist nur im Einvernehmen mit den anwesenden Gästen und der Hüttenverwaltung erlaubt. Musikalische Darbietungen gegen Eintrittsgeld sind grundsätzlich nicht gestattet.
6.6. Audiogeräte
Audio-, Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte dürfen weder in den Aufenthalts- und Schlafräumen noch im Außenbereich benutzt werden. Ausgenommen sind der Empfang des Wetter- und des Lawinenlageberichtes bzw. der Betrieb von Audiogeräten mit Kopfhörern außerhalb der Hüttenruhe. Die Hüttenverwaltung kann für bestimmte abgeschlossene Räume Ausnahmen zulassen, wenn die Gewähr besteht, dass die Gäste in den übrigen Räumen dadurch nicht gestört werden.
6.7. Rauchen und offenes Feuer
Rauchen, offenes Feuer und Kerzen sind in den Innenräumen verboten. Offenes Feuer und Grillen mit Holzkohle ist auch im Außenbereich verboten. Ebenso ist das Aufstellen von Fackeln untersagt. Nach Absprache mit der Hüttenverwaltung kann ein (mitgebrachter) Gasgrill genutzt werden. Ein Zuwiderhandeln stellt einen schweren Verstoß gegen die Hüttenordnung dar und wird mit einer Vertragsstrafe von 500€ geahndet.
6.8. Verhalten in den Schlafräumen
In den Schlafräumen darf weder gekocht noch gegessen werden. Sie dürfen nicht mit Berg- und Skischuhen betreten werden.
6.9. Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren ist im Bergheim Au untersagt. Für Blinden- und Bergrettungshunde gilt das nicht, ihre Unterbringung erfolgt in Absprache mit der Hüttenverwaltung.
6.10. Missbrauch der Fluchtwege
Ein missbräuchliches Öffnen der Fluchttüre, ein anderer Missbrauch der Fluchtwege sowie ein Betreten des Daches stellen einen schweren Verstoß gegen die Hüttenordnung dar und werden mit einer Vertragsstrafe von 500€ geahndet.
7. Aufsicht und Beschwerden
7.1. Hausrecht
Die Hüttenverwaltung/der Hüttenwart übt das Hausrecht in Vertretung des Vorstands der Sektion Überlingen des DAV e.V. aus.
7.2. Verstoß gegen die Hüttenordnung
Wer diese Hüttenordnung nicht einhält, kann von der Hütte verwiesen werden. Bei geringen Verstößen gegen die Hüttenordnung erfolgt zunächst ein Verweis durch die Hüttenverwaltung. Bei weiteren Verstößen oder bei einem erheblichen Verstoß erfolgt eine Abmahnung. Bei fortfolgenden Verstößen erfolgt die Hüttenverweisung spätestens nach 36 Stunden. Bei Gefahr von Leib und Leben oder den Bestand der Hütte erfolgt die sofortige Verweisung von der Hütte durch den Hüttenwart oder die Hüttenverwaltung. Die Abreise muss ohne Aufschub erfolgen.
7.3. Beschädigung
Für jede fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung des Bergheimes oder seiner Einrichtung hat die/der VerursacherIn aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder die sie begleitenden Personen verantwortlich. Die Gruppenverantwortlichen haften für die Mitglieder ihrer Gruppe.
7.4. Handhabung von Beschwerden
Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle erhoben werden. Ist dies nicht möglich, sind sie schriftlich an die Hüttenverwaltung zu richten.
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
Gültig ab Wintersaison 2024/2025
Hans-Dieter Fahnauer
Vorsitzender der Sektion Überlingen des DAV e.V.