Informationen zum Mitglieder-Self-Service „Mein Alpenverein“
- Änderungen von Mitgliedsdaten online möglich
- Neu: „Digitaler Mitgliedsausweis“ für unsere Sektion freigeschaltet!
Änderungen von Mitgliedsdaten online
Mitglieder unserer Sektion können folgende Änderungen online selbst vornehmen:
- Adresse
- Bankdaten
- Beruf (freiwillige Angabe)
- Telefon inklusive Einwilligung zur Nutzung (Ja / Nein)
- E-Mail inklusive Einwilligung zur Nutzung (Ja / Nein)
- Panoramabezug (gedruckt / digital / kein Panorama)
- Sektionsmitteilungen (gedruckt / digital / kein Bezug)
- Sektionsnewsletter (Ja / Nein)
Hierzu müssen Sie sich über auf der Seite „Mein Alpenverein“ einmalig unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer, den letzten 4 Stellen Ihrer IBAN sowie Ihrer E-Mail-Adresse registrieren (Konto erstellen). An diese angegebene E-Mail-Adresse wird daraufhin eine E-Mail mit einem Bestätigungslink gesendet. Hier müssen Sie ein persönliches Passwort vergeben. Anschließend wird die Registrierung noch einmal per E-Mail bestätigt. Künftig können Sie sich mit diesen Zugangsdaten anmelden und die obigen Änderungen selbst vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass in der Spalte „Panorama digital“ bzw. „Sektionsmitteilungen digital“ die Wahlmöglichkeit „Ja“ bedeutet, dass das Medium in digitaler Form bezogen wird, „Nein“ in Printform und „kein“, dass das Medium gar nicht bezogen werden soll.
Sollten Sie eine Änderung der Adresse online vornehmen und zu einem Haushalt gehören, wird die Änderung auf alle Haushaltsmitglieder übertragen. Gleiches gilt für eine Änderung der Bankverbindung. Änderungen an anderen Feldern sind von jedem Mitglied einzeln vorzunehmen. Bei einer Familienmitgliedschaft können Adress- und Bankdaten nur von A- oder B-Mitgliedern geändert werden.
Alle Änderungen, die zur Auflösung von Familienmitgliedschaften bzw. zu Austritten aus diesen führen (z. B. unterschiedliche Adresseingaben oder Bankverbindungen), können digital nicht vorgenommen worden. Hierfür senden Sie bitte eine E-Mail an info@dav-ueberlingen.de
Digitaler Mitgliedsausweis für unsere Sektion freigeschaltet
Sektionsnummer: 271
Ortsgruppennummer: 00
im Herbst 2022 hat das Präsidium die Arbeitsgruppe „Digitaler Mitgliedsausweis“ mit Sektionsvertreter*innen und Mitarbeiter*innen der Bundesgeschäftsstelle eingesetzt. Die Arbeitsgruppe hat in einem ersten Schritt ein Konzept für einen digitalen „Mitgliedsausweis light“ als Zwischenlösung bis zur Einführung eines digitalen Ausweises im Rahmen des Projekts alpenverein.digital erarbeitet. Der Verbandsrat hat den Vorschlag der Arbeitsgruppe, den Mitgliedern ergänzend zum gedruckten Ausweis einen digitalen Ausweis zur Verfügung zu stellen, in seiner Sitzung vom 17.03./18.03.2023 beschlossen. Die Freischaltung unserer Sektion zur Teilnahme ist bereits erfolgt!
Weitere Informationen findest Du hier
Du kannst zusätzlich zum gedruckten Ausweis sehr einfach über den Mitglieder-Self-Service „Mein Alpenverein““ deinen digitalen Mitgliedsausweis abrufen. Dieser kann sowohl für Einzelmitglieder als auch für Partner- und Familienmitgliedschaften abgerufen und sofort heruntergeladen werden. Zusätzlich wird der digitale Ausweis an die hinterlegte E-Mail-Adresse als PDF-Anhang verschickt.
Der digitale Ausweis in Kürze:
- erst verfügbar, wenn die Mitgliedschaft älter als 3 Wochen ist (Sicherstellung, dass Mitgliedsbeitrag bezahlt ist)
- nur möglich für Mitglieder mit hinterlegter Bankverbindung
- pro Mitglied oder für den ganzen Haushalt
- analog dem gedruckten Ausweis mit Barcode für Lesbarkeit auf Hütten und in Kletterhallen
- Download im PDF-Format und zusätzlich Versand an die hinterlegte E-Mail-Adresse
- der Ausweis für das jeweilige Mitgliedsjahr ist jeweils ab 1. Februar abrufbar
Mit dem digitalen Mitgliedsausweis wird der Service gegenüber den Mitgliedern deutlich erweitert. Er trägt zudem zur Entlastung der Sektionen bei, da bei Verlust des Printausweises zukünftig nicht mehr zwingend ein neuer Papierausweis ausgestellt werden muss. Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Barcode des digitalen Mitgliedsausweises systembedingt nur von den (meisten) so genannten 2D-Scannern direkt vom Smartphone gelesen werden kann, nicht jedoch von den älteren 1D-Scannern, die derzeit noch auf vielen Hütten und in vielen Kletteranlagen in Verwendung sind. In diesen Fällen muss die Erfassung manuell erfolgen.
Eberhard Widenhorn, Administrator
eberhard.widenhorn@dav-ueberlingen.de