Allgemein:
1. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Schäden ist die Haftung gemäß § 6.4 der Sektionssatzung begrenzt.
2. Die Touren/Kurse werden auf der Homepage im Programm bekannt gegeben.
3. Die Anmeldung für eine Tour erfolgt gemäß der Ausschreibung, Mitglieder der DAV-Sektion Überlingen haben Vorrang.
4. Auch NichtMitglieder können teilnehmen, es besteht jedoch kein Unfall-, Sport- oder Bergsportversicherungsschutz. TeilnehmerInnen, die nicht Mitglieder des Deutschen Alpenvereins sind, zahlen eine um 50% erhöhte Teilnehmergebühr.
5. Die Anmeldung erfolgt online/per Email/persönlich unter Angabe von Name, Mitgliedsnummer, Telefonnummer und Adresse, ggf. Notfallkontakt.
6. Es ist die in der Tourenbeschreibung angegebene Ausrüstung mitzuführen.
7. Die Termine können sich durch Witterungsverhältnisse oder berufliche Zwänge der TourenleiterInnen verschieben. Hieraus können keine Ansprüche abgeleitet bzw. geltend gemacht werden.
8. Die Anmeldung zu Kursen/Touren ist verbindlich nach der Vorauszahlung des Teilnehmerbeitrages an den/die TourenleiterIn.
9. Bei Absagen nach Ablauf der Anmeldefrist wird der bereits angezahlte Teilnehmerbeitrag nicht zurück erstattet, mit Ausnahme bei Vorlage eines ärztlichen Attestes.
10. Eine Absage bei zu geringer Teilnehmerzahl oder schlechten Witterungsverhältnissen ist vorbehalten.
11. Kosten der Tourenteilnahme: Der Teilnehmerbeitrag enthält die Aufwandsentschädigung für den/der TourenleiterIn (max. 50€/Tourentag) sowie dessen/deren Fahrt- u. Übernachtungskosten, bei Mehrtagestouren auch die Kosten der Halbpension.
12. Einstufung der Touren: Wir bieten Touren mit verschiedenen Anforderungen bezüglich Kondition (K1-6) und Technik (T1-6) an.
Für jede Sportart gibt es eine spezifische Beschreibung dieser Kategorien, die jede/r TeilnehmerIn bei der Anmeldung sorgfältig lesen muss. Jede/r TeilnehmerIn soll das eigene Können selbst einschätzen u. ggf. bei/m TourenleiterIn nachfragen. Das ist die Voraussetzung für eine harmonische und genussvolle Tour in der Gruppe. Ist ein/e TeilnehmerIn den Anforderungen der Tour nicht gewachsen, kann die/der TourenführerIn die/den TeilnehmerIn von der Tour ausschliessen.
13. Fahrtkosten: Die Fahrten zu den angebotenen Veranstaltungen der Sektion werden durch Fahrgemeinschaften in privatem Interesse organisiert. Zur Verrechnung untereinander empfehlen wir für die Fahrtkosten mit PkW`s eine Kilometerpauschale von 0,30 € pro Kilometer anzusetzen. Im Sinne des Umweltschutzes ist es empfehlenswert, möglichst große Fahrgemeinschaften zu bilden. Die Fahrtkosten sind jeweils direkt mit dem/der FahrerIn privat abzurechnen, sie sind nicht Sache der Sektion. Bei Fahrten mit dem Vereinsbus gelten die hierfür vereinbarten Regeln (siehe hier)
14. PKW Fahrzeug Kaskoversicherung incl. Rabattverlustversicherung: Für alle im Programm ausgewiesenen Veranstaltungen hat die Sektion Überlingen eine Pkw-Kaskoversicherung mit einer Eigenbeteiligung für Voll- und Teilkasko von 150€ pro Schadensfall abgeschlossen.
Sofern eine Teilkaskoversicherung für das Fahrzeug besteht, ist diese vorrangig. Eine Rückstufung in der Kaskoversicherung erfolgt dann nicht, wenn der Schaden über die Sektion abgewickelt wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Kaskoschäden grundsätzlich der Geschäftsstelle gemeldet werden. Zusätzlich wurde eine Rabattverlustzusatzversicherung abgeschlossen, die im Falle von Haftpflichtschäden den Verlust des Schadenfreiheitsrabattes ausgleicht. Dieser Schutz gilt auch für alle MitarbeiterInnen, Funktionäre und Mitglieder der Sektion, wenn sie im Auftrag/im Interesse der Sektion notwendige Fahrten im privaten Fahrzeug unternehmen. Der/die FahrerIn muss Mitglied der Sektion sein. Nicht versichert sind privat organisierte Veranstaltungen/Unternehmungen.
15. Anweisungen der TourenleiterInnen: Bei Ski-, Snowboard-, MTB-, Berg- u. Hochtouren und Wanderungen muss die Gruppe grundsätzlich in Ruf- und Sichtweite zusammen bleiben. TeilnehmerInnen, die sich ohne Wissen oder Zustimmung des/der TourenleiterIn von der Gruppe entfernen, scheiden automatisch von der Tour aus. Die TourenleiterInnen sind berechtigt, TeilnehmerInnen von Veranstaltungen auszuschließen, die gegen die Anweisungen verstoßen und somit den Tourenverlauf und/oder die Sicherheit der Gruppe gefährden. Dasselbe gilt, wenn gegen Weisungen von GruppenleiterInnen, die vom/von TourenleiterIn bestimmt wurden, verstoßen wird. Zum Ausschluss kann auch eine Störung, Behinderung oder Gefährdung der Gemeinschaft durch eine/n TeilnehmerIn führen, sowie ein Verhalten, das geeignet ist, den Ruf der Sektion zu schädigen. Bei Führungstouren trifft der/die TourenleiterIn auf Grund seiner/ihrer Sachautorität und seiner Stellung in der Gruppe verbindlich alle Entscheidungen, hat aber damit auch die gesamte Verantwortung für die Sicherheit der GruppenmitliederInnen zu tragen.
DAV Sektion Überlingen 01/2024