Grundsätzlich sehen der ASS, RSF, ExpS keine Versicherungsleistungen vor bei Schadenfällen aufgrund einer Pandemie oder auch für Schadenfälle in Ländern, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.
Bezüglich Covid gibt es teilweise eine Kulanzregelung in Bezug auf den Ausschluss der Pandemie und den Ausschluss der Reisewarnung. Die Kulanzregelung wird ab 1.9.2021 bis 31.3.2022 verlängert und auch geografisch ausgeweitet:
Wenn für das Zielland gar keine Reisewarnung oder (nur) die bekannte Reisewarnung ausgesprochen worden ist, dass man wegen Covid am besten auf touristische Reisen verzichten solle, dann haben Sie grundsätzlich Versicherungsschutz gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB.
Wenn das Zielland Hochrisikogebiet ist, dann haben Sie aus Kulanz Versicherungsschutz so wie unten beschrieben und im Rahmen der AVB.
Wenn das Zielland am Tag der Abreise Virusvariantengebiet ist, dann gilt der Ausschluss für die Länder, für die deswegen Reisewarnung ausgesprochen worden ist vom Auswärtigen Amt und dem RKI.
Stand 16.1.2022