Beitragserstattung aus sozialen Gründen

Die Stadt Überlingen übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen den Mitgliedsbeitrag für erwachsene Mitglieder (A-, B und D-Mitglieder) sowie den „Familienbeitrag“ und den „Familienbeitrag Alleinerziehende“.

Dafür musst du InhaberIn des Sozialpasses der Stadt Überlingen sein. Diesen erhalten

  • BezieherInnen von Bürgergeld
  • BezieherInnen von Asylbewerberleistungen
  • BezieherInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und
  • BezieherInnen von Wohngeld

sowie die Personen, die in der Bedarfsgemeinschaft (Haushaltsmitglieder) mit eingebunden sind und in Überlingen wohnen.

Für den Zeitraum des Leistungsbezugs sowie der Gültigkeit des Sozialpasses wird der Jahresbeitrag mit einem Höchstbetrag von 10€/Monat erstattet. Die Erstattung muss persönlich innerhalb von vier Wochen nach der Abbuchung beantragt werden.

Alles Weitere unter ueberlingen.de/sozialpass

Sollten nur die Kinder Mitglied werden ist nicht die Stadt Überlingen, sondern das Jobcenter zuständig. Vereinsbeiträge für Kinder und Jugendliche werden im Rahmen des „Bildungs- und Teilhabepakets“ des Bundes abgedeckt.

Alles Weitere unter

bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/geldleistungen/bildungs-und-teilhabepaket